Mit der “Energieeinsparverordnung 2007” (EnEV 2007) wurde beschlossen, den Energieausweis auch für Bestandsgebäude einzuführen. Der Ausweis stellt die Energieeffiziens eines Gebäudes da, sodass verschiedene Gebäude energetisch miteinander verglichen werden können.
Wann wird eine Energieausweis benötigt? Ein Energiausweis muss vorgelegt werden bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder beim Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbstständingen Nutzungseinheit.
Bedarfs- und Verbrauchsausweis Den Energieausweis gibt es, je nach Anforderung, in zwei unterschiedlichen Varianten
Die Basis für den Bedarfsausweis ist die Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz und Haustechnik. Hieraus wird die energetische Qualität des Gebäudes ermittelt, unabhängig vom jeweiligen Nutzerverhalten.
Beim Verbrauchsausweis werden die tatsächlichen Energieverbräuche der Nutzer erfasst. Ein sparsames Nutzerverhalten wirkt sich positiv, ein verschwenderisches Verhalten negativ aus. Eine Bewertung der energetischen Gebäudequalität erfolgt hierbei nicht.
Welcher Ausweis muss ab wann vorgelegt werden? Der Energieausweis wurde vom Jahr 2008 an schrittweise eingeführt. Für Wohngebäude, die bis zum 31.12.1965 fertiggestellt wurden, ist der Energieausweis seit dem 01.07.2008 Pflicht, für alle übrigen Wohngebäude ab 01.01.2009. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude wurde ab 01.07.2009 Pflicht. Einen Überblick über die Einführung bei Wohngebäuden zeigt Ihnen die folgende Tabelle:
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