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Energieausweise

Mit der “Energieeinsparverordnung 2007” (EnEV 2007) wurde beschlossen, den Energieausweis auch für Bestandsgebäude einzuführen.  Der Ausweis stellt die Energieeffiziens eines Gebäudes da, sodass verschiedene Gebäude energetisch miteinander verglichen werden können.

Wann wird eine Energieausweis benötigt?
Ein Energiausweis muss vorgelegt werden bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder beim Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbstständingen Nutzungseinheit.

Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Den Energieausweis gibt es, je nach Anforderung, in zwei unterschiedlichen Varianten

Die Basis für den Bedarfsausweis ist die Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz und Haustechnik. Hieraus wird die energetische Qualität des Gebäudes ermittelt, unabhängig vom jeweiligen Nutzerverhalten.

Beim Verbrauchsausweis werden die tatsächlichen Energieverbräuche der Nutzer erfasst. Ein sparsames Nutzerverhalten wirkt sich positiv, ein verschwenderisches Verhalten negativ aus. Eine Bewertung der energetischen Gebäudequalität erfolgt hierbei nicht.

Welcher Ausweis muss ab wann vorgelegt werden?
Der Energieausweis wurde  vom Jahr 2008 an schrittweise eingeführt. Für Wohngebäude, die bis zum 31.12.1965 fertiggestellt wurden, ist der Energieausweis seit dem 01.07.2008 Pflicht, für alle übrigen Wohngebäude ab  01.01.2009.
Der Energieausweis für Nichtwohngebäude wurde ab 01.07.2009 Pflicht.
Einen Überblick über die Einführung bei Wohngebäuden zeigt Ihnen die folgende Tabelle:

Welcher Ausweis für welches Wohngebäude ab wann?

Anzahl
Wohnungen

Baujahr

Ausweispflicht

Bedarfsausweis

 

Verbrauchsausweis

1 bis 4

Fertigstellung
bis 31.12.1965

Bedarfsausweis *

 

-

Bauantrag
vor 01.11.1977

Bedarfsausweis *

 

-

Bauantrag
nach 01.11.1977

Bedarfsausweis

oder

Verbrauchsausweis

5 und mehr

Fertigstellung
bis 31.12.1965

Bedarfsausweis

oder

Verbrauchsausweis

Bauantrag
vor 01.11.1977

Bedarfsausweis

oder

Verbrauchsausweis

Bauantrag
nach 01.11.1977

Bedarfsausweis

oder

Verbrauchsausweis

 

 

* Wurde eine Modernisierung durchgeführt welche mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichte, kann auch ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.

Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum

Brabeckstr.  174
30539 Hannover

  

Tel

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Fax

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